Für jede Heilpraktikerpraxis muss gemäß den Richtlinien des Infektionsschutzgesetzes (§36) und der Berufsgenossenschaften ein individueller Hygieneplan erstellt werden. Dies ist unabhängig davon, ob in Ihrer Praxis ausschließlich nicht-invasive oder auch invasive Tätigkeiten ausgeübt werden. Entgegen der landläufigen Meinung genügt es hierbei nicht, dass Sie nur einen Hautschutz- und Desinfektionsplan aufhängen oder einen vorgefertigten Hygieneplan vorhalten.

Der Hygieneplan umfasst in der Regel ca. 24 DIN-A4-Seiten und muss individuell auf Ihre Praxis zugeschnitten sein. Oftmals fordert das zuständige Gesundheitsamt bei Praxisanmeldung umgehend den Hygieneplan ein. Ziel des Planes ist die Minimierung des Infektionsrisikos für Sie als Praxisinhaber, für Ihre Angestellten und natürlich Ihre Patienten.

Gerne helfe ich Ihnen bei der individuellen Risiko-Analyse Ihrer Praxis und der Erstellung Ihres persönlichen Hygieneplanes. Ich berate seit 2014 Heilpraktikerpraxen und Praxen anderer Heilberufe in Sachen Hygiene und Erstellung von Hygieneplänen. Gerne stehe ich auch Ihnen hier mit Rat und Tat zur Seite!

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