Gut vorbereitet von Anfang an:

Warum ein Hygieneplan unerlässlich ist

Der Schritt in die eigene Heilpraktikerpraxis ist ein großer Meilenstein – spannend, herausfordernd und mit viel Verantwortung verbunden. Ein Punkt, der häufig unterschätzt wird: Der verpflichtende Hygieneplan, der bereits vor der Praxiseröffnung vorliegen sollte.

Ein Hygieneplan ist nicht optional, sondern eine rechtliche Pflicht – basierend auf dem Infektionsschutzgesetz (IfSG), insbesondere § 36 IfSG, sowie den Hygieneverordnungen der Bundesländer. Auch die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Infektionsprävention, etwa zur Aufbereitung von Medizinprodukten, sind hier von Bedeutung.

Die Erstellung eines individuellen Hygieneplans zeigt, dass Du als Heilpraktiker die Verantwortung für Hygiene und Patientensicherheit ernst nimmst – und das ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch fachlich und ethisch geboten.

Hygieneplan  Hygieneplan

 

Praxisbegehung durch das Gesundheitsamt – Was passiert da eigentlich?

Früher oder später wird in jeder Praxis eine sogenannte Begehung durch das zuständige Gesundheitsamt stattfinden – meist nach Eröffnung oder stichprobenartig im laufenden Betrieb. Dabei kontrollieren die Behörden, ob die hygienischen Anforderungen gemäß den geltenden Vorgaben eingehalten werden.

Wichtig: Die Begehung ist in der Regel keine Bedrohung, sondern eine kollegiale Hilfestellung. Die Mitarbeitenden der Gesundheitsämter möchten unterstützen und sicherstellen, dass Dein Praxisbetrieb den gesetzlichen Anforderungen entspricht – ganz im Sinne der Patientensicherheit.

 

Aktuelle Entwicklung: Zunehmende Praxisbegehungen nach Corona

Während der Corona-Pandemie und in den Jahren unmittelbar danach lag der Fokus der Gesundheitsämter verständlicherweise auf der Pandemiebekämpfung. Viele geplante Praxisbegehungen wurden aufgeschoben oder gar nicht durchgeführt.

Jetzt – im Jahr 2025 – holen viele Gesundheitsämter diese Kontrollen nach. Die Zahl der Begehungen steigt aktuell deutlich an, wie ich den Rückfragen bzw. Berichten von Kollegen entnehme. Wer lange keine Prüfung hatte oder frisch in die Praxis startet, sollte sich also gut vorbereiten. Die Ämter gehen dabei gezielt, aber sachlich vor – gut, wenn man weiß, worauf es ankommt.

 

Überraschung bei der Gebühr? Ja, eine Begehung kostet Geld!

Was viele Kollegen nicht wissen: Für eine Praxisbegehung wird vom Gesundheitsamt eine Gebühr erhoben. Ich werde häufig gefragt, ob das denn überhaupt rechtens ist – und ja, es ist absolut üblich und gesetzlich vorgesehen. Die Kosten variieren je nach Bundesland und Umfang, liegen aber erfahrungsgemäß bei etwa 100 € bis 350 €. Auch wenn das überraschend kommt: Eine gute Vorbereitung hilft dabei, unnötige Folgekosten oder Nachkontrollen zu vermeiden.

 

Jeder Amtsbesuch ist anders – unterschiedliche Schwerpunkte

Ein weiterer Punkt, der oft für Verunsicherung sorgt: Die Schwerpunkte der Begutachtung können je nach Amt und Inspektor unterschiedlich ausfallen. Geprüft wird zum Beispiel:

  • Gibt es einen Praxiskühlschrank zur Aufbewahrung von Medikamenten?
  • Welche Praxiskleidung wird getragen – und wie wird sie aufbereitet?
  • Gibt es klare Regelungen zur Aufbereitung von Praxisgegenständen, zur Reinigung der Räumlichkeiten und zum Umgang mit Abfällen?

Das sind nur einige der vielen Punkte auf der Liste der Kontrolleure. Was für die eine Praxis als korrektes Vorgehen akzeptiert ist, muss nicht automatisch auf eine andere Praxis übertragbar sein – Standardlösungen helfen selten weiter.

 

Kein Plan von der Stange: Hygiene muss individuell sein

Ein häufiger Fehler: Hygienepläne werden oft als allgemeine Vorlage übernommen – dabei gilt ganz klar:

Hygienepläne müssen individuell auf die jeweilige Praxis zugeschnitten sein.

Ob eine Praxis z. B. Beschäftigte hat, spielt eine zentrale Rolle. Schon eine Reinigungskraft gilt offiziell als Mitarbeitende, und das hat Einfluss auf den Hygieneplan.

Ebenso entscheidend: Wird invasiv oder nicht-invasiv gearbeitet?
Wusstest Du, dass bereits eine Akupunktur als invasive Maßnahme gilt? Dann greifen ganz andere Anforderungen an die Hygiene und die Dokumentation.

 

Meine Erfahrung – Deine Sicherheit

Ich unterstütze seit vielen Jahren erfolgreich Kolleginnen und Kollegen beim Aufbau, der Optimierung und der Absicherung ihrer Praxen im Bereich Hygiene und Praxisorganisation.

Dabei bringe ich nicht nur das notwendige Wissen zu den rechtlichen Vorgaben mit, sondern auch die Erfahrung aus der Zusammenarbeit mit zahlreichen Heilpraktikern in ganz Deutschland. Ob es um die Erstellung eines rechtssicheren Hygieneplans geht oder die konkrete Vorbereitung auf eine Praxisbegehung – Du bekommst von mir individuelle, praxisnahe Unterstützung auf Augenhöhe.

 

Gute Vorbereitung ist der beste Schutz

Ich unterstütze Dich bei:

✅ Erstellung eines rechtssicheren, individuell auf Deine Praxis abgestimmten Hygieneplans

✅ Vorbereitung auf die Praxisbegehung durch Checklisten, persönliche Beratung und Fallbeispiele

✅ Kommunikation mit dem Gesundheitsamt – professionell, gelassen und lösungsorientiert

 

Urteil einer Kundin:

„Liebe Michaela, ich habe mich bei Dir von Anfang an sehr aufgehoben gefühlt. Vielen lieben Dank für Deine kompetente Unterstützung rund um das Thema Praxis und Hygieneplan. Ich kann Dich von Herzen weiterempfehlen.“

 

Fazit: Der Hygieneplan ist Pflicht – aber kein Hexenwerk

Ein gut durchdachter Hygieneplan schützt Deine Patienten – und auch Dich. Er zeigt, dass Du professionell arbeitest, Verantwortung übernimmst und gesetzliche Anforderungen ernst nimmst.

Wenn Du Unterstützung brauchst: Melde Dich gern. Ich begleite Dich auf dem Weg zur hygienisch und rechtlich einwandfreien Praxis!

 

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