Eine Begehung durch das Gesundheitsamt kann für viele Heilpraktiker im ersten Moment einschüchternd klingen – besonders dann, wenn sie zum ersten Mal angekündigt wird. Doch die gute Nachricht lautet: Wer seine Praxis in Sachen Hygiene und Organisation gut aufgestellt hat, muss sich keine Sorgen machen. In den meisten Fällen kommt das Gesundheitsamt nicht als „Kontrollinstanz mit erhobenem Zeigefinger“, sondern als Partner, der sicherstellen möchte, dass die Praxis hygienisch und gesetzeskonform betrieben wird.

So bereitest du deine Praxis optimal vor: Ablauf, Kosten, Anforderungen & Tipps für Heilpraktiker

Begehung durch das Gesundheitsamt

Warum kommt es zu einer Begehung durch das Gesundheitsamt?

Eine Begehung durch das Gesundheitsamt erfolgt in der Regel in mehreren Situationen:

  1. Praxisneugründung oder Umzug – Um sicherzustellen, dass die neuen Räumlichkeiten die geltenden Hygieneanforderungen erfüllen.
  2. Regelmäßige Routinekontrollen – Manche Ämter führen im Abstand von mehreren Jahren wiederkehrende Überprüfungen durch.
  3. Anlassbezogen – Beispielsweise bei Beschwerden oder besonderen Vorfällen.

Gerade bei einer Praxisneugründung ist die Begehung ein wichtiger Schritt, um von Beginn an auf der sicheren Seite zu sein.

 

Muss man Angst vor der Begehung haben?

Die klare Antwort: Nein.
Wer seine Praxis sauber, hygienisch und normgerecht führt, hat nichts zu befürchten. Die meisten Mitarbeiter des Gesundheitsamts treten freundlich auf und verstehen sich als Ansprechpartner. Sie wollen sicherstellen, dass die Hygienestandards eingehalten werden – nicht, um zu „bestrafen“, sondern um Risiken für Patienten zu vermeiden.

Viele Heilpraktiker berichten sogar, dass sie durch die Begehung wertvolle Tipps für die Praxisorganisation erhalten haben.

 

Wie läuft eine Begehung durch das Gesundheitsamt ab?

Der Ablauf kann je nach Bundesland und zuständigem Amt variieren – ein typisches Vorgehen sieht jedoch so aus:

  • Ankündigung
    Meist meldet sich das Gesundheitsamt einige Tage bis Wochen vorher schriftlich oder telefonisch an.
  • Vorstellung und kurze Besprechung
    Die Prüfer stellen sich vor und erklären den Ablauf.
  • Rundgang durch die Praxis
    Dabei werden unter anderem folgende Punkte kontrolliert:

    • Vorhandensein und Aktualität des Hygieneplans
    • Desinfektionsmittel (Typ, Wirkspektrum, Haltbarkeit, korrekte Lagerung)
    • Praxisausstattung (sauber, funktionsfähig, hygienisch)
    • Lagerung von Utensilien (steril verpackt oder sauber in geschlossenen Schränken)
    • Wäscheaufbereitung (Waschtemperaturen, Transport, Aufbewahrung)
    • Lagerung von Medikamenten und Medizinprodukten im Kühlschrank (Temperaturkontrolle, Dokumentation)
  • Gespräch und ggf. Hinweise
    Am Ende gibt es meist ein kurzes Feedback. Kleinere Mängel dürfen in einem festgelegten Zeitraum behoben werden.

 

Kosten einer Begehung

Eine Begehung durch das Gesundheitsamt ist in vielen Bundesländern gebührenpflichtig. Die Kosten variieren stark – von rund 50 € bis zu mehreren hundert Euro – abhängig vom Zeitaufwand und der Gebührenordnung des jeweiligen Amtes.
Es lohnt sich, vorab beim zuständigen Gesundheitsamt nachzufragen, um Überraschungen zu vermeiden.

 

Uneinheitliche Anforderungen – eine Herausforderung für Heilpraktiker

Bei einer Begehung durch das Gesundheitsamt merken viele Heilpraktiker schnell: Die Anforderungen an eine Praxis werden nicht überall gleich streng ausgelegt.
Zwar existieren verbindliche Hygienevorschriften und Empfehlungen – etwa vom VAH (Verbund für Angewandte Hygiene), vom RKI (Robert Koch-Institut) und von der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) – doch ihre Anwendung in der Heilpraktikerpraxis ist oft Interpretationssache. Übrigens: Selbst wenn unsere Praxen nicht mit Klinikbetrieben vergleichbar sind, gelten auch für Heilpraktikerpraxen die Empfehlungen der Krinko.

Hinzu kommt der Föderalismus: Jedes Bundesland verfügt über eine eigene Infektionshygieneverordnung. Das allein sorgt schon für Unterschiede – doch auch innerhalb eines Bundeslandes sind die Vorgaben oft sehr verschieden.
So kann es passieren, dass das Gesundheitsamt A in Hessen bei invasiv arbeitenden Heilpraktikern ein fest installiertes Waschbecken im Behandlungsraum fordert, während das Gesundheitsamt B in Hessen einen Desinfektionsmittelspender an der Wand als ausreichend ansieht.
Ähnlich variieren die Anforderungen bei der Aufbereitung von Praxiswäsche – ein Thema, bei dem viele Ämter in den letzten Monaten deutlich strenger geworden sind.

 

Mein Tipp aus der Praxis

Seit vielen Jahren begleite ich Heilpraktiker-Kollegen bei Praxisgründungen und bei der Begehung durch das Gesundheitsamt. Erfahrungsgemäß ist es eine große Erleichterung, wenn man genau weiß, welche Unterlagen und Nachweise benötigt werden und wie die Praxisräume optimal vorbereitet werden.

Eine fachliche Beratung spart nicht nur Zeit, sondern oft auch unnötige Kosten. Gemeinsam prüfen wir vorab alle wichtigen Punkte – vom Hygieneplan über die Wäscheaufbereitung bis zur Kühlschrankdokumentation – und stellen sicher, dass die Praxis den Anforderungen entspricht.

Nimm Kontakt auf!

 

Fazit

Eine Begehung durch das Gesundheitsamt ist kein Grund zur Panik. Mit einer gut organisierten, hygienisch einwandfreien Praxis und der richtigen Vorbereitung kann dieser Termin sogar zur Chance werden, Abläufe zu optimieren und offene Fragen zu klären.
Wer unsicher ist, sollte nicht zögern, sich professionelle Unterstützung zu holen – damit der Besuch des Gesundheitsamts entspannt und erfolgreich verläuft.

 

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